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Neue Nds. Verwaltungsgliederung
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C3097313_L20.pdf
Die neuen nds. Verwaltungsstandorte
http://www.reformzeit.niedersachsen.de/m...0_I2153585.html
Die neuen nds. Regierungsvertretungen
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C5...522_L20_D0.html
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C6628326_L20.pdf
RV BS
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C8...20_D0_I522.html
RV Lü
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9...20_D0_I522.html
RV Ol
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9...20_D0_I522.html
RV Hannover
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C1...20_D0_I522.html
Nds.SOG Verwaltung
Polizei
Die Eigenständigkeit der Polizei wird gestärkt. Im Innenministerium wird ein Landespolizeipräsidium
eingerichtet. Es geht aus der derzeitigen Polizeiabteilung (2) hervor. Nach Herauslösung
der Polizeidezernate aus den Bezirksregierungen werden künftig die sechs regionalen
Polizeidirektionen Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück
bestehen. Sie sollen aus den Bezirksregierungen sachnahe Aufgaben übernehmen
(insbesondere im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der allgemeinen Gefahrenabwehr).
Die Zahl der den Polizeidirektionen nachgeordneten Polizeiinspektionen wird
bei neuem räumlichen Zuschnitt von derzeit landesweit 50 auf künftig 33 reduziert werden. In
jeder Direktion soll eine Zentrale Kriminalinspektion eingerichtet werden. Daneben wird eine
funktionale Polizeidirektion mit landesweiter Zuständigkeit eingerichtet, in der die Aufgaben
der Landesbereitschaftspolizei, der Wasserschutzpolizei, der Polizeihubschrauberstaffel und
des Medizinischen Dienstes der Polizei gebündelt werden. In der Prüfung ist, ob das Polizeiamt
für Technik und Beschaffung Niedersachsen (PATB NI) und das Bildungsinstitut der Polizei
Niedersachsen (BIP NI) der funktionalen Polizeidirektion angegliedert werden. Das Landeskriminalamt
(LKA) und das Informatikzentrum Niedersachsen (IZN) bleiben bestehen.
Mit dieser Reform wird die Koalitionsvereinbarung umgesetzt, nach der die bestehende Polizeiorganisation
grundlegend zu überprüfen ist und im erforderlichen Umfang Strukturveränderungen
vorzunehmen sind. Das Kabinett war bereits im Dezember 2003 mit der Sache
befasst.
2
Allgemeine Gefahrenabwehr, Brand- und Katastrophenschutz, Verteidigung
Die äußerst heterogenen und z. T. sehr kleinteiligen Aufgaben der Dezernate 301 der Bezirksregierungen
werden verschiedenen Institutionen zugeordnet (Orden, Auszeichnungen,
Ehrungen - Staatskanzlei; Wahlen, Abstimmungen - Landeswahlleiter; Waffen, Munition -
MI, Polizeidirektionen oder LKA; Krematorien - MS; Rückführung von Ausländern - Zentrale
Anlaufstellen (ZASTen); Friedhöfe, Leichenwesen, Staatsangehörigkeiten, Einbürgerungen,
Personenstands- und Namensrecht, Sonn- und Feiertagsrecht - Kommunen). Einzelne Aufgaben
werden vom MI übernommen (Pass-Personalausweis-Meldegesetz, Lotteriewesen,
Sportwetten, Gräber, Gedenkstätten, Medienaufsicht, Ausländerrecht, Bundes-
/Landesgrenzen).
Die Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes der Dezernate 305 der Bezirksregierungen
werden einzelnen Polizeidirektionen angegliedert. Die Aufgaben sind auf Ressortebene
dem entsprechend der Koalitionsvereinbarung im MI eingerichteten Kompetenzzentrum
"Großschadenslagen" zugeordnet.
Nds. Kommunalaufsicht
Kommunalaufsicht und Kommunalprüfung
Die Kommunaldezernate der Bezirksregierungen werden aufgelöst. Die Kommunalaufsicht
über die Landkreise, die kreisfreien und die großen selbständigen Städte sowie die Region
Hannover obliegt künftig unmittelbar dem MI. Im Übrigen bleibt die Kommunalaufsicht bei
den Landkreisen.
Für die überörtliche Prüfung aller Kommunen wird eine kommunale Prüfungsanstalt in der
Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet, die der Rechtsaufsicht des MI
unterliegt. Der Anstalt werden neben den Prüfungspflichten gemäß §§ 121 Abs. 3, 123 Abs.
2 und 124 Abs. 2 NGO auch Beratungsaufgaben als Dienstleistung für die Kommunen obliegen.
Für die überörtliche Prüfung halten das Land gegenwärtig 26 und die Landkreise rd. 60
Stellen vor.
Nds. Bauaufsicht
Städtebau, Bauaufsicht und Baurecht
Die Dezernate 204 der Bezirksregierungen werden aufgelöst. Die Städtebauförderung wird
privatisiert und der Landestreuhandstelle (LTS) übertragen. Politische Steuerungs- und
Grundentscheidungen verbleiben bei MS. Das bauaufsichtliche Widerspruchsverfahren entfällt
oder wird einstufig ausgestaltet. Kostenwidersprüche werden abgeschafft. Die Genehmigung
der Flächennutzungspläne sowie städtebaulicher Satzungen wird den Landkreisen
übertragen. Dies mobilisiert Synergieeffekte, weil die Kreisebene bereits heute in dieses Verfahren
eingebunden ist. Für die kreisfreien und die großen selbständigen Städte obliegt MS
die Genehmigung. Neben dem Wegfall (z.B. Koordination der Verfahren Träger Öffentlicher
Belange und städtebauliche Abschlusskonzepte bei der Städtebauförderung), der Privatisierung
(Genehmigung fliegender Bauten - TÜV oder Versicherung) und der Kommunalisierung
(städtebauliche Beratung, Fachaufsicht über Bezirksschornsteinfegermeister, Schallschutzmaßnahmen)
werden weitere Aufgaben auf Dritte übertragen (Städtebaukataster - LGN;
Zustimmung zu Bundes- und Landesbauten - Staatl. Baumanagement). Im Ergebnis wird ein
zweistufiger Verwaltungsaufbau erreicht.
GE Kommunalprüfung
Gesetz zur Neuregelung der überörtlichen Kommunalprüfung (Nds. GVBl. Nr. 43/2004, S. 638) verabschiedet.
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C7...20_D0_I522.html
http://www.wpk.de/pdf/gesetzesentwurf_ne..._25-08-2004.pdf
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